Sprechfunkzeugnis UBI/SRC als Wochenend-Kurs Drucken

Für die Sportschifffahrt sind entsprechend ihren Abdeckungsbereichen folgende Funkzeugnisse vorgeschrieben, wenn ein Funkgerät an Bord ist:

UKW - Sprechfunkzeugnis (UBI)

Der Betrieb einer Schiffsfunkstelle für UKW im Binnenbereich ist nur Inhabern des UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) gestattet. SRC und LRC beinhaltet nicht das UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk.

Short Range Certificate (SRC)

Es berechtigt zur Bedienung einer Seefunkstelle für UKW mit DSC-Controller (digitalem Selektivruf) und dem GMDSS (Global Maritim Distress and Safety System) für UKW (Reichweite bis 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
 

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